Die Rechnungsprüfer*innen – gemäß § 5 Abs 5 VereinsG 2002 muss jeder Verein zwei Rechnungsprüfer*innen bestellen – haben die Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel innerhalb von vier Monaten ab Vorliegen der Einnahmen/Ausgabenrechnung (Rechnungsabschluss) zu prüfen.
Mit der Wahl des Vorstands (Vereinsleitung) wurden auch die beiden Rechnungsprüfer*innen von der Generalversammlung am 05. April 2024 bestellt.
Rechnungsprüfer*innen des Kleingartenvereins Am Brand:
- Karin Zeindl
Rechnungsprüferin - Christian Grünauer
Rechnungsprüferin-Stellvertreter